In der Verordnung zur Krankenversicherung wird für die Versicherungsgesellschaften ein Ausschluss von der Versicherungspflicht ausgewiesen, sofern sich eine Person ausschliesslich zum Zweck der ärztlichen Behandlung aufhält.
Das Bundesgericht regelt die Anwendung der Ausnahmeregelung sehr streng, was im kürzlichen Urteil 9C_546/2017 bestätigt wurde.