Bezüger einer Invaliden- oder AHV-Rente, die durch das tiefe Niveau der ersten Säule ihren Existenzbedarf nicht decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Hier setzt der Gesetzgeber nun mittels Revision an, um Kosten zu sparen. Prof. Thomas Gächter findet im aktuellen Pflegerecht deutliche Worte zur EL-Revision.