Gutachter entscheiden oft über die Leistungen der (Sozial-)Versicherungen. Ihnen kommt im Verfahren eine ausserordentliche Stellung zu; umso fataler, wenn die Qualität eines Gutachtens zweifelhaft ist. Diesem Thema hat sich der Kassensturz am 16. Oktober 2018 gewidmet. Im konkreten Fall wurde durch die Taggeldversicherung ein psychiatrisches Gutachten im PMEDA erstellt, das in einem oberflächlichen und offensichtlich fehlerhaften Gutachten eine Arbeitsunfähigkeit ablehnte. Die Konsequenzen waren existenziell: die Taggeldversicherung stellte die Leistungen ein, die Invalidenversicherung und die Pensionskasse lehnten sämtliche Invalidenleistungen ab.
"Das Wichtigste in Kürze:
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Die Zürcher Gutachterfirma PMEDA des Arztes Henning Mast zerstörte in rekordverdächtig schnellen 36 Minuten die Existenz eines Mannes.
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Eine heimliche Tonaufnahme der Patientenbefragung beweist: Das psychiatrische Gutachten ist fehlerhaft.
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Es besteht der Verdacht, dass PMEDA für die auftraggebende Versicherung ein Gefälligkeitsgutachten erstellt hat.
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Gegen die Gutachterfirma läuft bereits ein Strafverfahren."
(Auszug aus dem Kassensturz-Artikel vom 16.10.2018, Peter Basler)
Der Einzelfall zeigt, dass auf ein fehlerhaftes Gutachten umgehend reagiert werden muss. Anderenfalls kann eine einmalige Fehlbeurteilung in sämtlichen Versicherungsverfahren erhebliche Folgen haben.
Bildquelle: Kassensturz vom 16. Oktober 2018