Das System der sozialen Sicherheit ist in der Schweiz gut ausgebaut, aber historisch in mehr als 10 verschiedene Sozialversicherungszweige fragmentiert. Ergänzend nehmen auch private Versicherungen, Ärzte und Arbeitgeber wichtige Aufgaben wahr. Die Komplexität des Systems kann zu Doppeldeckungen, aber auch zu Deckungslücken führen, die es zu vermeiden gilt. Zudem steht heute die Wiedereingliederung der betroffenen Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Vordergrund, wobei es oftmals an einer klaren Zuständigkeit und Fallführung fehlt.
In diesem vielschichtigen Bereich des Sozialversicherungsrechts habe ich mich auf die Begleitung, Beratung und Rechtsvertretung spezialisiert. Ziel meiner Tätigkeit ist eine lösungsorientierte Problembewältigung zur Existenzsicherung und bestmöglichen Eingliederung der betroffenen Personen. Hierfür stehe ich den betroffenen Personen, aber auch Ärzten, Arbeitgebern und weiteren involvierten Fachpersonen zur Seite. Je nach Situation und Problemstellung unterstütze ich Sie von der Anmeldung bis zur Vertretung vor Gericht.
Nach einem Unfall oder einer Erkrankung soll die gesundheitliche Genesung im Vordergrund stehen. Dennoch finden wir uns schnell in einem komplexen Verfahren mit Versicherungen, Ärzten und Arbeitgebern wieder.
Ich unterstütze Sie kompetent und umfassend bei Fragestellungen oder Streitigkeiten nach einem Unfall, einer Erkrankung, bei Arbeitslosigkeit oder im Zusammenhang mit der Pensionierung.
Die heutigen Versicherungen verlangen von den behandelnden Hausärzten und Spezialisten immer umfassendere Abklärungen und stellen Sie damit vor versicherungsrechtliche Herausforderungen. Gleichzeitig sind es oft die Ärzte, welche von den betroffenen Personen zuerst um Hilfe gebeten werden.
Gerne stehe ich Ihnen bei diesen Fragen zur Seite, um die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten zu ermöglichen.
Mit der gesundheitsbedingten Absenz von Mitarbeitern entstehen beim Arbeitgeber ein Arbeitsausfall seiner spezialisierten Fachkräfte, ein anspruchsvoller administrativer Mehr-Aufwand und das Risiko von Prämienerhöhungen.
Durch eine zeitnahe Begleitung der Mitarbeiter und des Personalbüros können einerseits die Mitarbeiter bei einer schnellen Genesung unterstützt und andererseits der damit verbundene Kontakt mit den Versicherungen kompetent und speditiv bewältigt werden.
Zahlreiche Rechtsgebiete (z.B. Familien- und Eherecht, Arbeitsrecht oder Ausländerrecht) weisen immer häufiger Schnittstellen zum Sozialversicherungsrecht auf. Nicht nur Anwälte, sondern bspw. auch Fachpersonen der Sozialen Dienste und Beistände sehen sich regelmässig mit komplexen Problemstellungen von Betroffenen konfrontiert.
Häufig genügt bereits eine kurze sozialversicherungsrechtliche Expertise, um Ihre Fallführung zu komplettieren.